Bei Schulkindern wird die heilpädagogische Behandlung als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche geleistet gemäß § 35 a Abs. 2 Nr. 1Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
Es besteht aber auch die Möglichkeit die Kosten selbst zu Übernehmen.
Sprechen Sie uns an. Gerne helfen wir bei der Antragsstellung.
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